Schlegl GmbH
Ohmstraße 5
92521 Schwarzenfeld

Tel +49 9435 551-0
Fax +49 9435 551-25

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlegl GmbH

§ 1 - Geltung der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen, Angebote und Bestellungen der Firma Schlegl erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Geschäftspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

§ 2 - Vertragsschluss
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigungen, Abänderung, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 - Preise
Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart wird, ab dem Firmengelände, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen MWSt.

§ 4 - Lieferzeit
Liefertermine und Fristen bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wozu auch Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen oder das Unvermögen von Vorlieferanten gehören, hat die Firma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten
Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Die Firma ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt

§ 5 - Gewährleistungen
Die Firma gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind – die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum
Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen der Firma nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, die Produkte in andere Produkte eingebaut, mit diesen verbunden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn der Käufer widerlegt diese Vermutung.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge hat die Firma das Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist oder die Nachlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags verlangen.
Gewährleistungsansprüche gegen die Firma stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 6 - Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt gelieferte Ware im Eigentum der Firma. Erlischt das Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass die Miteigentümerin an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig wird. Im Falle des Weiterverkaufs der im Miteigentum stehenden Sachen, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang die entstehenden Kaufpreisforderungen an die Firma ab.
Die Firma ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

§ 7 - Aufrechnung

Der Käufer ist zu Aufrechnung oder Geltendmachung vom Zurückbehaltungsrecht von Ansprüchen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, nur dann berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

§ 8 - Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Firma, als auch gegen deren Erfüllung- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 - Gerichtsstand
Für sämtliche Geschäfte der Firma gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie der Sitz der Firma als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.


Zusätzliche Geschäftsbedingungen bei Bestellung:

Rügefristen
Zwischen den vertragsschließenden Parteien wird ausdrücklich klargestellt, dass in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers enthaltene Rügefristen und auch die allgemeine Rügefrist nach HGB nicht gilt. Dies liegt darin begründet, dass betriebsintern Wareneingänge erst bei Verwendung im Produktionsvorgang auf Menge und Qualität überprüft werden können und die Untersuchung nicht sofort bei Anlieferung erfolgt.